Arzthaftungsrecht
Das Spannungsverhältnis von berechtigten Patientenrechten und Ansprüchen wegen evtl. Falschbehandlung einerseits und dem Schutz guter Ärzte andererseits, die auch schon einmal mit völlig unberechtigten oder überzogenen Forderungen konfrontiert werden können, ist komplex und diffizil.
Hier braucht es Feingefühl neben substantiellen Kenntnissen dieser sehr speziellen rechtlichen Materie. Großes Einfühlungsvermögen und fundiertes Wissen auch um die medizinischen Fragen sind selbstverständlich.
Frau Rechtsanwältin Hunger widmet sich diesem Thema aus familiärer Passion. Sie entstammt einem reinen Ärztehaushalt. Ihr Vater, Prof. em. Dr. med. H. Hunger war jahrelang Chef der Gerichtsmedizin der Universität Leipzig.
Unsere Kanzlei verhilft berechtigten Ansprüchen von Patienten zur Durchsetzung, wehrt aber auch unhaltbare und überzogene Forderungen gegen Ärzte ab.
In diesem Feld gibt es keine "Lager", hier geht es stets um den Einzelfall, das persönliche Schicksal und die nötige Gerechtigkeit.