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Tarifrecht des öffentlichen Dienstes

Tarifrecht des öffentlichen Dienstes

Eingruppierungsstreitigkeiten im öffentlichen Dienst; TV-L / TVÖD und die richtige Entgeltgruppe / Vergütung / Eingruppierung. Die richtige Einstufung ist nicht leicht und oft gibt es Fehler. Probleme der korrigierenden Rückgruppierung enden fast immer beim Bundesarbeitsgericht (BAG).

Frau Rechtsanwältin Hunger ist als Fachanwältin für Arbeitsrecht auf diese komplexen und schweren Fragen spezialisiert und in diesem Metier seit Jahren erfolgreich tätig. Gerade auch vor den Obergerichten, LAG`s und BAG. Eingruppierung von Lehrkräften und Erziehern bei Land und Kommune ist und war schon oft ein wichtiges Betätigungsfeld unserer Kanzlei. Wir leisten außergerichtliche Vertretung und gerichtliche Feststellung über alle Instanzen, auch bis zum Bundesarbeitsgericht (BAG).

Zögern Sie nicht, wenn sie hier Fragen haben, denn es gibt hier tariflich vorgegebene kurze Verfall- und Ausschlussfristen.

Kontakt

Hunger & Kollegen

Zweinaundorfer Str. 2, 04318 Leipzig
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Tel.: +49 (0) 341/6884490
Fax: +49 (0) 341/6884496

So erreichen Sie uns

Die Zweinaundorfer Straße liegt im Leipziger Osten im Stadtteil Reudnitz-Thonberg. Zentrumsnah in der Verlängerung zum Täubchenweg stadtauswärts, Ecke Riebeckstraße, nächste Kreuzung rechts, Ecke Cichoriusstraße.

Unser Büro ist Mo. bis Do. von 09:00 bis 17:00 Uhr erreichbar, Fr. von 09:00 bis 16:00 Uhr.
Beratung und Termine nach telefonischer Abstimmung, ggf. auch an Wochenenden möglich.